Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest: Landkreis ordnet Aufstallungspflicht an
Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest: Landkreis ordnet Aufstallungspflicht an
Am 28. Oktober 2025 hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen.
Aufgrund der sich verschärfenden seuchenepidemiologischen Lage wurde die bisherige risikobasierte Verfügung vom 23. Oktober aufgehoben und durch eine kreisweite Regelung ersetzt. Alle Geflügelhalter im Landkreis müssen ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) in geschlossenen Ställen halten oder unter einer gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung unterbringen. Die flächendeckend festgestellte Viruszirkulation sowie bestätigte Nachweise in Wildvogelpopulationen und Geflügelhaltungen machen diese verschärften Maßnahmen erforderlich.
Zusätzlich zur Aufstallungspflicht sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Kreisgebiet verboten. Diese Maßnahme soll das Risiko einer überregionalen Weiterverbreitung durch Tierkontakte und Transportvorgänge minimieren.
Die Verfügung ist sofort vollziehbar. Verstöße gegen die Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallungspflicht können im Einzelfall auf schriftlichen Antrag beim Fachdienst Veterinärwesen beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter Telefon 03328 31-8531.