Frühe Hilfen
Frühe Hilfen leisten nicht nur Unterstützung im Alltag, sondern vor allem einen Beitrag zur Unterstützung von Eltern oder werdenden Müttern und Vätern.
Den gesetzlichen Rahmen für die Bedingungen der Netz- werkstrukturen legt das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz fest. Verantwortung für die Netzwerke zum Kinderschutz haben die Jugendämter. Im Jugendhilfeausschuss sollen die Ziele zur Evaluierung Früher Hilfen formuliert werden. Deshalb beschloss der Kreistag die Aufhebung der ID 421 aus dem Strategieprogramm des Haushaltsentwurfes 2023 und überträgt dem Jugendhilfeausschuss die weitere Verfahrensweise über eine mögliche Evaluierung Früher Hilfen im Landkreis. Frühe Hilfen werden weiterhin vom MBJS gefördert und sind Bestandteil des KJFFP, bzw. finden sich auch im Strategieprogramm in der ID196 wieder. Deshalb führt eine Aufhebung der ID 421 nicht zur Unterbrechung der Förderung von Eltern oder werden Müttern und Vätern, sondern befördert durch die Einbindung des Jugendhileausschusses das Ansinnen einer zukünftigen Qualitätsverbesserung der Frühen Hilfen.